Das Landgericht Freiburg hatte im Februar 2019 ausgeurteilt, dass ein Handelsvertreter keine Provisonsvorschüsse zurückzahlen müsse. Die Parteien hatten extra eine Vorschussvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertriebsausbau wurden nach und nach insgesamt 95.000 € gezahlt. Nach Ende des Vertrages sollte der gesamte noch offene Vorschuss in einer Zahlung fällig sein. Etwas mehr als 35.000,00 € wurden dann […]
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