Es kann gar nicht oft genug darauf hingeweisen werden und deshalb noch mal zum Nachlesen: Die bloße Versendung einer Stornogefahrmitteilung an den Nachfolger des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters ist keine ausreichende Maßnahme der Stornogefahrabwehr. So entschied der BGH mit Urteil vom 28. Juni 2012 – VII ZR 130/11. Der BGH in dieser Entscheidung: „Den Versicherer trifft die […]
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