Mit Beschluss vom 17.08.2017 beabsichtigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, eine Berufung der DVAG abzuweisen. Die DVAG hat einen Betrag in Höhe von fast 30.000,00 € eingeklagt. Der Beklagte war als Vermögensberater etwa 35 Jahre für die DVAG tätig. Nachher geriet das Abrechnungssaldo ins Minus. Der ehemalige Vermögensberater sollte geleistete Provisionsvorschüsse zurückzahlen. Klagegrund war die […]
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