Am 19.02.2014 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 163/13 sich über das Sendeprotokoll eines Faxes Gedanken gemacht, ob dies als Beweismittel genügt. Dies ist besonders deshalb interessant, weil der ein oder andere Handelsvertreter Aufforderungen oder Abmahnungen per Fax übersendet. Nach früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war der Sendebericht lediglich als Indiz für den Zugang […]
↧